Geschäftsbedingungen

für die Fahrradvermietung

Geschäftsbedingungen für die Fahrradvermietung “LECH ELEPHANT” des Betreibers ELEPHANT CARGO / DYNAMO Fahrradladen OHG (Stand 01.03.2023)

§ 1 Geltungsbereich

Die ELEPHANT CARGO / DYNAMO Fahrradladen OHG (im Weiteren „wir/uns“ oder Betreiber“ genannt) vermietet registrierten Nutzern bei bestehender Verfügbarkeit Fahrräder (“Fahrradvermietung”).  Zur Erbringung der Leistung arbeitet der Betreiber mit Drittbetreibern zusammen. Diese AGB sind Vertragsgrundlage für die Anmietung der Fahrräder. 
Definitionen
Der Begriff “Nutzer” gilt im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter (m/w/d). Die verkürzte Sprachform dient der besseren Lesbarkeit und beinhaltet keine Wertung. Der Begriff beschreibt die Person, die das Fahrrad tatsächlich fährt.
Station: Eine “Station” versteht sich als der Standort des jeweiligen Mietrades, an welchem es angemietet und zurückgegeben werden kann. 
APP: Zur Anmietung notwendige Software von “Donkey Republic” (Drittbetreiber).
Durch die Anmietung eines Rades akzeptiert der Nutzer die jeweils aktuelle Fassung der AGB sowie das aktuell gültige Preisverzeichnis.

 

§ 2 Voraussetzungen

Das Anlegen eines Benutzerkontos bei “Donkey Republic” (Drittanbieter).
Registrierung auf der Website des Betreibers.

 

§ 3 Beginn, Dauer und Ende Einzelmietvertrages

Die kostenpflichtige Anmietung eines Fahrrades beginnt durch die Buchung des Fahrrads in der App.
Die abrechenbare Nutzungsdauer endet mit der vertragsgemäßen Rückgabe des Fahrrades. Die Rückgabe des Fahrrades wird über die Smartphone App bestätigt. Wird das Fahrrad während der Nutzungszeit geparkt, läuft der Einzelmietvertrag kostenpflichtig weiter.

 

§ 4 Nutzungsvorschriften

Der Nutzer verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass bei der Nutzung die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO) befolgt werden.
Der Nutzer verpflichtet sich, das Fahrrad sachgemäß zu benutzen. 
Die Fahrräder dürfen nicht benutzt werden:

  • wenn das Fahrrad einen offensichtlichen technischen Defekt aufweist, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnt
  • für die Teilnahme an Wettkämpfen (gleich welcher Art) oder Fahrrad-Testveranstaltungen, sofern der Betreiber hierzu nicht vorher sein schriftliches Einverständnis erteilt hat
  • zur Weitervermietung
  • für Fahrten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sofern der Betreiber hierzu nicht vorher sein schriftliches Einverständnis erteilt hat.

Die Fahrräder (Urban Arrow) sind im Rahmen ihrer technischen Tragfähigkeit zu nutzen; maximale Gewichtsfreigaben dürfen nicht überschritten werden:

  • Die maximale Beladung der Transportkiste beträgt 125kg
  • Das maximale Fahrergewicht beträgt 125kg.
  • In Summe beträgt die max. Zuladung (Fahrer + Beladung der Transportkiste) 200kg

Dem Nutzer ist es strikt untersagt, Änderungen am Fahrrad, Umbauten oder sonstige Eingriffe an dem Fahrrad vorzunehmen.

 

§ 5 Überprüfung des Fahrrades vor der Benutzung

Vor der Nutzung des Fahrrades muss sich der Nutzer mit der Funktionsweise des Fahrrades vertraut machen. 
Wird vor oder während der Nutzung ein technischer Mangel, der die Verkehrssicherheit beeinträchtigen könnte, erkennbar, hat der Nutzer die weitere Nutzung des Fahrrades sofort zu unterlassen und den Betreiber unverzüglich zu unterrichten. Liegt bei Beginn des Mietvertrages oder nach Fahrtantritt ein Mangel am Fahrrad vor, so wird der Mietvertrag vom Betreiber kostenfrei storniert. 
Der Nutzer ist dazu angehalten Mängel am Fahrrad in der App, per Service-Hotline oder E-Mail zu melden.
Wird das Rad unverschlossen vorgefunden, ist der Nutzer verpflichtet, dies dem Betreiber unverzüglich in der App, per Telefon oder E-Mail mitzuteilen.

 

§ 6 Abstellen des Fahrrades während der Benutzung

Beim Abstellen des Rades ist darauf zu achten, dass das Rad sicher und stabil auf der Parkstütze (Ständer) steht. Das Anlehnen des Fahrrades an Fahrzeuge oder andere Gegenstände ist zu unterlassen.
Das Fahrrad muss, auch bei einem nur kurzfristigen Abstellen oder Parken, abgeschlossen werden.

 

§ 7 Verhalten bei Unfall oder Diebstahl

Der Nutzer hat dem Betreiber Unfälle unverzüglich in der App, per Telefon oder E-Mail mitzuteilen. Das Gleiche gilt bei Diebstahl während der Anmietung oder bei Vandalismus (mutwillige Beschädigung durch Dritte).
Sind außer dem Nutzer auch andere Personen oder das Eigentum Dritter am Unfall beteiligt, ist der Nutzer verpflichtet, die Polizei zu verständigen.
Entsteht dem Betreiber aus der Verletzung dieser Obliegenheit durch den Nutzer ein Schaden, haftet der Nutzer für Diesen.

 

§ 8 Rückgabe des Fahrrades

Die Rückgabe des Fahrrades hat ausschließlich an derselben Station zu erfolgen, an welcher das Fahrrad angemietet wurde. Der Nutzer hat das Fahrrad an der Station mit dem dort zur Verfügung gestellten Kettenschloss anzuschließen und sicherzustellen, dass das Rahmenschloss abgesperrt ist. Rastet der Verriegelungsmechanismus nicht ein, hat der Nutzer den Betreiber unverzüglich zu unterrichten.

 

§ 9 Abrechnung

Die Abrechnung erfolgt durch den Softwarebetreiber “Donkey Republic” (Drittbetreiber) anhand der vom Nutzer hinterlegten Zahlungsmittel.

 

§ 10 Haftung des Betreibers

Für Schuldhafte Verletzungen von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Betreiber, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für vertragstypische, d.h. vorhersehbare Schäden. Im Übrigen ist die Haftung des Betreibers ausgeschlossen.
Der Betreiber haftet nicht für Schäden am Transportgut des Nutzers.
Eine Haftung des Betreibers entfällt darüber hinaus im Falle unbefugter und/oder unerlaubter Benutzung des Fahrrades gemäß § 7 (Nutzungsvorschriften).
Aufgrund der Nutzung im Vermietungsbetrieb kann der Betreiber keine Gewähr dafür übernehmen, dass der Akku zum Beginns des Mietvertrages voll aufgeladen ist.

 

§ 11 Haftung des Nutzers

Die Nutzung der Mieträder erfolgt auf eigenes Risiko. Der Nutzer haftet dem Betreiber für sämtliche Schäden aus der Nutzung des FahrradesHaftpflichtschäden hat der Nutzer eigenverantwortlich abzusichern. 
Der Nutzer haftet für alle Kosten und Schäden, die dem Betreiber aus einer schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in diesen AGB genannten Sorgfaltspflichten entstehen.
Bei schuldhafter Zuwiderhandlung gegen die hier beschriebenen Bedingungen behält sich der Betreiber vor, eine Vertragsstrafe zu erheben. Die Geltendmachung eines über diese Vertragsstrafe hinausgehenden Schadensersatzanspruches bleibt dem Betreiber vorbehalten. 

 

§ 12 Laufzeit und Kündigung

Mietverträge enden mit der ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrrades.

 

§ 13 Datenschutz

Wir erheben, verarbeiten, nutzen und speichern personenbezogene Daten des Nutzers, soweit dies zur Erbringung der von uns angebotenen Leistungen, der Durchführung des Vertrages oder anderer gesetzlich vorhergesehene Zwecke erforderlich ist. Wir werden diese Daten ausschließlich im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und Regelungen wie auch der Datenschutz-Grundverordnung verwenden. Nähere Informationen zum Thema Datenschutz sind unseren Datenschutzhinweisen im Internet unter https://lech-elephant.de/datenschutz/ zu entnehmen.
Wir sind berechtigt, gegebenenfalls sogar verpflichtet, im Falle eines Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren in erforderlichem Umfang Informationen über den Nutzer, insbesondere die Anschrift, an Behörden weiterzugeben.
Unsere Mieträder können mit einem GPS-Modul ausgestattet sein. Die Ortung der Fahrräder findet bei konkreten Anhaltspunkten eines Missbrauchsverdachtes statt. Die erhobenen Ortungsdaten werden ausschließlich zum Auffinden und für die ordnungsgemäße Abwicklung der Vermietung der Fahrräder verwendet.

 

§ 14 Rechtswahl, Gerichtsstand, salvatorische Klausel

Diese Vertragsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Teilnahme des Nutzers an dem Vermietungssystem, ist Gerichtsstand Augsburg, soweit der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohnort oder sein gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist oder wenn der Nutzer Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eines öffentlichen Sondervermögen ist.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages oder dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen tritt eine rechtlich zulässige, die Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung so nah wie möglich kommt, in Kraft.

 

§ 15 Verbraucherschlichtung

Wir werden im Rahmen der Fahrradvermietung nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) teilnehmen und sind hierzu auch nicht verpflichtet.

 

Kontakt:

ELEPHANT CARGO / DYNAMO Fahrradladen OHG
Am Brunnenlech 17
86150 Augsburg

verleih(at)elephant-cargo.com